So unterstützt Sie der Staat jetzt beim Badumbau.

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Investition altersgerechter Badumbau

Barrierefreie Bäder versprechen Sicherheit und Bewegungsfreiheit – Aspekte, von denen mehrere Bevölkerungsgruppen profitieren: behinderte oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, Familien mit Kindern und ältere Menschen. Doch viele Verbraucher schreckten bislang vor den Kosten eines solchen Badumbaus zurück. Jetzt ist Entlastung in Sicht, denn der Staat baut in Zukunft mit: Das Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Sanierungswilligen interessante Investitionszuschüsse zur Verfügung. Das Beste daran ist: Sie müssen gar nicht Ihr gesamtes Bad sanieren. Schon der Einbau einer barrierefreien Dusche ist förderfähig.

Vielleicht haben Sie ja schon mit dem Gedanken an einen barrierefreien Badumbau gespielt – für sich selbst oder für Ihre Angehörigen. Dann ist die Gelegenheit jetzt günstig, um zur Tat zu schreiten. Möglicherweise bringt die Förderung Sie erst auf die Idee, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. In jedem Fall dürften die nachfolgenden Informationen zum KfW-Förderprogramm ausgesprochen interessant für Sie sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Zum antragsberechtigten Personenkreis gehören

  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten,
  • Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme
  • Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters (Modernisierungsvereinbarung empfohlen).

Als förderfähige Investitionskosten gelten alle Aufwendungen für fachgerecht durchgeführte Maßnahmen, die zum altersgerechten Umbau eines Bades nötig sind. Das schließt auch sämtliche Leistungen ein, die der Beratung, Planung und Baubegleitung dienen. D.h. im Klartext: Weder selbst Hand anlegen noch Freundschaftsdienste in Anspruch nehmen, sondern für jeden einzelnen Schritt Fachleute beauftragen.

Geförderte Maßnahmen in Sanitärräumen.

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist lang und umfasst selbst kleinste Eingriffe in die Badarchitektur wie z. B. das Anbringen von Haltegriffen. Im Einzelnen gehören dazu:

  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze
  • rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen in bodengleichen Duschen
  • Duschen einschließlich Dusch(klapp)sitze
  • Badewannen einschließlich mobiler Liftsysteme
  • Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg
  • Modernisierung von Sanitärobjekten
  • WCs einschließlich Einrichtung zur seitlichen Bedienung der WC-Spülung sowie Rückenstützen am WC
  • Dusch-WCs
  • Waschtische
  • Technische Hilfen (z. B. Stützgriffe und Haltegriffe)

 Nicht gefördert werden übrigens Maßnahmen an Ferienhäusern und -wohnungen, Wochenendhäusern sowie Pflege- und Altenwohnheimen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die KfW-Bank bietet zwei Varianten der Förderung an:  Zum einen gibt es die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz ab 0,75 % p. a. eff. und mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren in Anspruch zu nehmen. Der Kreditbetrag je Wohneinheit beträgt 50.000 Euro. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.kfw.de/Förderprodukt 159: Altersgerecht Umbauen.

Seit dem 1. Oktober 2014 gibt es außerdem die Zuschussvariante in Form des Förderproduktes 455: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss. Wer diese in Anspruch nimmt, erhält 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Einzelheiten zu den Zuschüssen können Sie unter www.kfw.de/Förderprodukt 455: Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss nachlesen.