BF senkt die Rücknahmekosten

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Wir sind ständig bemüht, unsere Serviceleistungen für das Fachhandwerk auszubauen oder zu verbessern. Um den Einkauf bei uns noch angenehmer und reibungsloser für Sie zu gestalten, haben wir unsere Regelungen bezüglich der Rücknahme von Lager- und Beschaffungsware überarbeitet. Insbesondere bei den Rücknahmekosten kommen wir Ihnen seit 31.10.2016 einen großen Schritt entgegen. Im Folgenden haben wir sämtliche Veränderungen detailliert für Sie aufgeführt.

Bisher haben wir Lagerware ab einem Warenwert von 25 € zurückgenommen, wenn sie originalverpackt und wiederverkaufsfähig war. Gaben Sie die Ware am Tag der Abholung in derselben Niederlassung wieder ab, entstanden Ihnen dabei auch keine Kosten. Bei späterer Rücknahme oder bei Rücknahme in einer anderen Niederlassung erhoben wir Handlingkosten in Höhe von 10 €. Bei einer Rückholung durch den Fuhrpark stellten wir Ihnen 25 € in Rechnung. Die Rücknahme von originalverpackter, einwandfreier Beschaffungsware war erst ab einem Warenwert von 100 € zulässig. Genehmigte der Lieferant die Rücknahme, erhielten Sie 50 % des Warenwertes zurück.

All das ist nun Schnee von gestern. Seit 31.10.2016 gestaltet sich die Rücknahme von Waren bei BF sehr viel einfacher und günstiger für Sie.

Die neue Rücknahmekostenregelung bei BF.

Originalverpackte, wiederverkaufsfähige Lagerware nehmen wir nun grundsätzlich zurück, ohne Reklamationsgrund und unabhängig vom Warenwert. Sie können sie in jeder beliebigen BF-Niederlassung zurückgeben, ohne dass Rücknahmekosten für Sie entstehen. Natürlich können Sie originalverpackte, wiederverkaufsfähige Lagerware auch durch unseren Fuhrpark zurückholen lassen. Dies ist allerdings erst ab einem Warenwert von 50 € möglich. Sollten Sie von diesem Service Gebrauch machen, berechnen wir Ihnen 15 % des Warenwertes als Rücknahmekosten.

Etwas anders ist die Lage bei Waren, die für Sie beim Hersteller bestellt worden sind. Die Rücknahme von originalverpackter, einwandfreier Beschaffungsware ist erst ab einem Warenwert von 50 € möglich. Wir erheben in diesem Fall Rücknahmekosten in Höhe von 15 % des Verkaufspreises, zu denen noch die Rücknahmekosten des Herstellers hinzukommen. Beachten Sie aber bitte, dass wir Beschaffungsware grundsätzlich nur dann zurücknehmen können, wenn der betreffende Lieferant einer Rücknahme zustimmt.

Ausnahmen von der neuen BF-Rücknahmeregelung.

Sie wissen ja, Ausnahmen bestätigen die Regel. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass folgende Artikel von der prinzipiell von der Rücknahme ausgeschlossen sind, sofern keine Reklamation vorliegt:

  • Sonderanfertigungen
  • Gas- und Sicherheitsarmaturen (Gewährleistung)
  • Gasthermen (Gewährleistung)
  • Elektrogeräte (Gewährleistung)
  • Pumpen (Gewährleistung)
  • Auslaufartikel
  • Artikel, die bereits geöffnet wurden oder nicht mehr originalverpackt sind
  • Artikel, die Beschädigungen aufweisen oder verschmutzt sind
  • Artikel, die nicht in Verpackungseinheiten zurückgegeben werden
  • Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Artikel mit ablaufender Gewährleistungsfrist

Bitte wenden Sie sich in allen Rücknahmefällen an Ihren zuständigen Vertriebsinnendienst. Halten Sie außerdem immer den Bezugslieferschein oder die Rechnungsnummer, mit der die Ware bei uns bezogen wurde, bereit. Dann steht einer zügigen Bearbeitung nichts im Weg.

Natürlich informieren wir auch auf unserer Website über die aktuellen BF-Rücknahmeregelungen. Sie finden diese unter: https://www.bergmann-franz.de/rueckgaben